IMPRESSUM
Bei dieser Internetpräsentation handelt es sich um ein unverbindliches Informationangebot.
Inhaber und Betreiber dieser Internetpräsenz und verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes ist:
Ingrid Becker - (CEO) STUDIO B, 45711 Datteln - Pahlenort 2
Irrtum und Änderungen aller technischen Daten vorbehalten.
Alle Fotos: © by Bernhard Becker, 45711 Datteln - Pahlenort 2
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich
vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers den Auftrag des Auftraggebers vorbehaltlos ausführen.
2.) Lichtbildwerke (Fotos) im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle von uns hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
Dazu zählen Negative, Diapositive, Papierbilder, Folien und vor allem digitale Lichtbildwerke (Fotos)
und Videos in jedem Datenformat und auf jedem Datenträger.
Vertragsschluss
1.) Einen Auftrag des Auftraggebers, der als Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2.) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich,
es sei denn, dass wir diese ausdrücklichals verbindlich bezeichnet haben.
Für die Herstellung der Lichtbildwerke oder Erbringung von sonstigen Werk- oder Dienstleistungen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagesatz oder als eine vereinbarte Pauschale berechnet.
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle weiteren Nebenkosten, Honorare für Bildbearbeitung, Aufnahmepauschalen pro Motiv, Modellhonorare, Visagistenhonorare, Spesen, Fahrt-, Flug- oder Reisekosten, Kosten für Requisiten, Labor- und Materialkosten sowie Fremdmieten, etc. sind, vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung, vom Auftraggeber gesondert zu tragen.
3.) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Ein Abzug ist nur
bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber zulässig.
Der Kaufpreis ist sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Auftraggeber zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung begleicht. Es bleibt uns vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Zahlungserinnerung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
4.) Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars und weiterer Leistungen bleiben die gelieferten Lichtbildwerke (Fotos) und alle anderen Produkte unser Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung erfolgt keine Übertragung von Nutzungsrechten im Sinne des § 34 Urheberrechtsgesetz. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne des § 15 Urheberrechtsgesetz verbleiben bei uns bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars und weiterer Leistungen.
5.) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6.) Hat der Auftraggeber uns keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der
Lichtbilder gegeben, so sind Mängelrügen oder sonstige Reklamationen bezüglich der Bildauffassung
sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
7.) Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat
er die Mehrkosten zu tragen. Wir behalten uns den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten vor.
Liefer- und Leistungszeit
1.) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn alle, insbesondere die
technischen, terminlichen und gestalterischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
2.) Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist. Wir sind berechtigt, bei Lieferung von Teilen das entsprechende Teil-Honorar jeweils bei Ablieferung eines Teils zu berechnen. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum,
können wir Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Zeit- und Kostenaufwand verlangen.
Wir sind ferner berechtigt, bei nicht fristgerechtem Eingang der Abschlagsrechnungen unsere Leistungen
gem. § 273 BGB zurückzuhalten.
3.) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaige Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
Gefahrübergang, Versand und Verpackung
1.) Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Auftraggebers. Wir werden uns bemühen,
hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen.
Dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.) Wird der Versand auf Wunsch oder auf Verschulden des Auftraggebers verzögert,
so lagern wir die Daten, Lichtbildwerke (Fotos) und andere Produkte auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
3.) Auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers
werden wir die Sendung durch eine Transportversicherung absichern.
Gewährleistung und Haftung
1.) Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) stehen, haften wir für sich und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haften wir, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur bei Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2.) Wir verwahren die Digitalen Bilddaten sorgfältig. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die von uns aufbewahrten digitalen Daten nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Wir übernehmen keine Gewähr für die Reproduzierbarkeit der von uns verwahrten Daten oder die Übertragung in andere Dateiformate oder auf andere Medien.
Neben- und Mitwirkungspflichten
1.) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen uns übergebenen digitalen oder analogen Vorlagen, insbesondere Fotos, das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Er versichert ebenfalls, dass er von Locations, an denen wir Aufnahmen fertigen, die entsprechenden Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte der Urheber, insbesondere der Architekten hat.
Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Bei Ersatzansprüchen Dritter, die gegen uns gerichtet sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen freizustellen und sollte uns in diesem Zusammenhang ein Schaden entstehen, Schadensersatz zu leisten.
2.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung das Aufnahmeobjekt nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, sind wir berechtigt, Lagerkosten zu berechnen und/oder bei Blockierung
unserer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die wir nicht
zu vertreten haben, wesentlich überschritten, so erhöht sich unser Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhalten wir auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass uns kein Schaden entstanden ist. Sollte die Wartezeit auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers zurückzuführen sein,
so können wir auch diesbezüglich Schadensersatzansprüche geltend machen.
4.) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch uns bestätigt
worden sind. Wir haften für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Schutzrechte
1. Die Urheberrechte an den Lichtbildwerken stehen ausschließlich uns zu und richten sich nach
Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes.
2.) Die von uns hergestellten Lichtbildwerke sind vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen
Vereinbarung nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.) Sollten wir Nutzungsrechte an unseren Werken übertragen, so ist, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen
worden. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4.) Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung der Vergütung. Der
Auftraggeber bzw. Besteller eines Bildes hat kein Recht, das Lichtbildwerk zu nutzen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten oder zu verarbeiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
5.) Bei der Verwertung der Lichtbildwerke können wir, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildwerkes genannt zu werden. Wir sind ferner berechtigt,
sämtliche Lichtbildwerke zu eigenen Werbezwecken in jeder Form zu verwenden.
Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadensersatz.
6.) Jede Veränderung des Lichtbildwerkes bedarf - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - der
schriftlichen Zustimmung.
7.) Auch an allen sonstigen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie Unterlagen behalten wir uns unserer Eigentums- Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor.
Der Auftraggeber darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben,
unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
Besondere Vereinbarung
1.) Eine besondere Nutzung ist nur unter den Bedingungen unserer Rechtsübertragung zulässig:
Die bereitgestellten Daten und Metadaten unserer Lichtbildwerke dürfen für die kommerzielle
und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere dann
1- vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden;
2- mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen,
neuen Datensätzen verbunden werden;
3- in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen
und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.
Bei der Nutzung ist sicherzustellen, dass folgende Angaben als Quellenvermerk enthalten sind:
Foto: Bernhard Becker - STUDIO B, Datteln
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche Personen bezogene Daten des Auftraggebers können
von uns gespeichert werden. Wir verpflichten uns, alle uns im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Schlussbestimmungen
1.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen, sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten geschlossenen Verträgen ist unser Firmensitz bzw. Recklinghausen.
2.) Die Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber regeln sich ausschließlich nach dem
in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über beweglichen Sachen ist jedoch ausgeschlossen.
STUDIO B
Fotografie,
Werbekonzepte,
Mediengestaltung,
Grafik.
Inh. Ingrid Becker
Pahlenort 2
45711 Datteln
Tel.: 02363-4828
Fax 02363-4838
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Stand: 24.01.2024